Aktuelles

Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern

Zur Ermittlung der neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer sind alle Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen in Bayern gesetzlich verpflichtet, im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. April 2023 eine Grundsteuererklärung einzureichen.

Die Bayerische Vermessungsverwaltung (BVV) unterstützt die Steuerpflichtigen mit den Daten zum Flurstück: BayernAtlas-Grundsteuer

Nähere Informationen finden Sie unter www.ldbv.bayern.de/produkte/grundsteuer.html

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